In unserer Praxis können Sie behandelt werden, wenn Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Ferner besteht die Möglichkeit als Selbstzahler psychotherapeutische Angebote wahrzunehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte:

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie gerne zu uns kommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte sowie einen Überweisungsschein mit.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn beim Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt wird.

Zunnächst hat jeder Versicherter Anspruch auf Probesitzungen. Im Anschluss stellt der Psychotherapeut die Diagnose und reicht dann einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse ein, mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Dieser Bericht umfasst ca. 3-4 Seiten und bezieht sich u.a. auf die Diagnosestellung und den Therapieplan. Beigefügt wird ein kurzer ärztlicher Konsiliarbereicht. Sie müssen nach den Probesitzungen, jedoch vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie, einen Arzt aufsuchen um klären zu lassen, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich behandelt werden muss.

Privatversicherte:

Wenn Sie privat versichert sind können Sie in unserer Praxis ebenfalls gerne behandelt werden. Wer privat versichert ist hat in der Regel Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie durch einen qualifizierten Psychotherapeuten. Dauer und Umfang der Kostenübernahme hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die mei

Beihilfeberechtige:

Die Regelungen der Beihilfe orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse. Auch hier haben Sie bei uns die Möglichkeit Probesitzungen in Anspruch zu nehmen.

Beihhilfeberechtigte haben Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie durch einen approbierten Psychotherapeuten. Die Psychotherapiekosten werden durch den Psychotherapeuten gemäß der GOP in Rechnung gestellt und durch den Patienten zu Lasten der entsprechenden Beihilfestelle sowie einer privaten Krankenversicherung abgerechnet.

Mehr Informationen zu Beihilfe und ambulante Psychotherapie finden Sie unter:

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie wesentlich freier in der Gestaltungsmöglichkeit Ihrer Psychotherapie. Formalitäten spielen für Sie keine Rolle. Der Stundensatz richtet sich bei uns, wie üblich, nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten. Derzeitlich liegt die psychotherapeutische Einzelbehandlung von 50 min bei 100,56 EUR. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Stunden selbst zu tragen, so könnten Sie sich zumindest zusätzlich darüber informieren in wieweit Ihre Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" zu werten sind. Diese wären dann, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten i.d.R. von der Steuer absetzbar.